Die Haus- und Schulordnung für das Görres-Gymnasium regelt grundsätzlich unser Miteinander an der Schule. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie jeden anderen, der sich auf dem Gelände oder im Gebäude aufhält.
Das Schulleben im Görres- Gymnasium wird getragen von gegenseitigem Respekt. Das bedeutet, dass wir einander bei der Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten unterstützen, höflich und freundlich miteinander umgehen und tolerant sind.
Die Schulordnung unterstützt uns dabei. Denn sie hilft allen an der Schule, ihr eigenes Verhalten und das der anderen zu erkennen und zu hinterfragen. Darüber hinaus schafft sie den Rahmen, in dem viele unterschiedliche Menschen ein gemeinsames Ziel verfolgen können. Dieses Ziel ist die Erfüllung des humanistischen Bildungsauftrags unserer Schule.
Dazu gehört es, dass die Schülerinnen und Schüler des Görres-Gymnasiums aufgeschlossen und mutig lernen, entdecken und forschen können. Sie sollen konkretes Wissen erwerben, Kreativität und Begabungen entfalten. Im Miteinander aller Menschen an unserer Schule formen Schülerinnen und Schüler ihre Individualität und ihren Charakter in einer Weise, die ihr ganzes späteres Leben bestimmt.
Die Haus- und Schulordnung trägt dazu bei, dass alle Beteiligten sich voll und ganz auf dieses Ziel konzentrieren können.
Diese Haus- und Schulordnung entspricht § 5 Abs. 2 Nr. 15 des Schulmitwirkungs-gesetzes. Sie präzisiert für das Görres-Gymnasium die Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung und wurde am 13.8.2009 von der Schulkonferenz beschlossen.
Jede Person verhält sich auf dem Schulgelände jeder anderen Person gegenüber höflich. Alle bemühen sich darum, sich rücksichtsvoll zu benehmen und niemanden zu gefährden. Die Kleidung wählt jede und jeder so, wie es für das Leben und Arbeiten an unserer Schule angemessen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind dazu verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen. Sie müssen pünktlich zum Beginn des Unterrichts erscheinen.
Morgens dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude mit dem ersten Klingelzeichen fünf Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde betreten.
Die Klassenbücher müssen vor dem Unterricht aus dem Schrank vor dem Sekretariat abgeholt werden. Dort sind sie auch nach dem Unterricht wieder abzugeben.
Der Unterricht beginnt jeweils mit einem Klingelzeichen. Dann müssen sich alle an ihren Plätzen befinden und sollten die Materialien, die sie für den Unterricht benötigen, bereits bereitgelegt haben. Für den Unterricht in Fachräumen können zusätzliche Regelungen gelten. Sie werden mit den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern vereinbart.
Klassensprecherin oder Klassensprecher informieren das Sekretariat, wenn die Lehrerin oder der Lehrer fünf Minuten nach dem Beginn des Unterrichts noch nicht eingetroffen ist. In der Sekundarstufe II erfolgt dies durch eine Schülerin oder einen Schüler, die oder der zu Beginn des Halbjahres bestimmt wird.
Alle Beteiligten am Unterricht verlassen die Klassen-, Kurs- oder Fachräume erst mit dem Klingelzeichen am Ende der Unterrichtsstunde. Die Räume müssen sauber und aufgeräumt sein. Nach der letzten Unterrichtsstunde müssen die Stühle hoch gestellt, die Fenster geschlossen, das Licht abgeschaltet und die Räume abgeschlossen werden.
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler zu krank sein, um den Unterricht zu besuchen, oder sollte der Schulbesuch aus anderen zwingenden und unvorhersehbaren Gründen nicht möglich sein, dann ist Folgendes zu tun:
Telefon: 0211/899-8400
Fax: 0211/892-9470
Der Schulleitung steht es frei, eine von einem Arzt ausgestellte Bescheinigung der Schulunfähigkeit zu verlangen. Dieses ärztliche Attest wird grundsätzlich dann gefordert
Wenn Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit krank werden und deswegen nach Hause gehen müssen, informieren sie die jeweiligen Fachlehrerinnen oder Fachlehrer und legen der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bei Rückkehr eine Entschuldigung vor. Schülerinnen oder Schüler der fünften und sechsten Klassen müssen sich außerdem im Sekretariat abmelden. Die Mitarbeiterinnen im Sekretariat informieren dann die Erziehungsberechtigten telefonisch, damit sie ihr Kind entweder abholen oder erlauben können, dass das Kind allein nach Hause zurückkehrt. Die Erziehungsberechtigten informieren bitte das Sekretariat der Schule, wenn ihr Kind wohlbehalten eingetroffen ist.
Schülerinnen oder Schüler, die länger als eine Woche vom Sportunterricht befreit werden sollen, müssen ein ärztliches Attest vorlegen. Wer länger als zwei Monate befreit werden soll, benötigt ein schulärztliches Zeugnis (§ 11 Abs. 2 ASchO). Auch die vom Sport befreiten Schülerinnen und Schüler sind zur Anwesenheit in den Sportstunden verpflichtet.
Schülerinnen und Schüler, die nachweislich wegen einer Krankheit oder Verletzung gehbehindert sind, dürfen den Aufzug benutzen. Dabei dürfen sie sich von einer weiteren Person begleiten lassen. Die Begleitung durch mehrere andere Schülerinnen oder Schüler ist nicht gestattet. Den für den Aufzug nötigen Schlüssel und die Begleitkarte erhalten sie im Sekretariat. Wenn die Gehbehinderung nicht mehr vorliegt, müssen sie den Schlüssel umgehend zurückgeben.
Schülerinnen und Schüler sind auf dem Weg zu und von der Schule sowie innerhalb der Schule gesetzlich unfallversichert. Unfälle auf dem Schulweg müssen so schnell wie möglich dem Schulsekretariat gemeldet werden (Telefon: 0211/899-8400).
Wichtig zu wissen ist, dass der gesetzliche Versicherungsschutz nur für den direkten Schulweg gilt. Auch ein kleiner Umweg lässt den Versicherungsschutz entfallen.
Grundsätzlich steht es den Schülerinnen und Schülern frei zu entscheiden, welche Verkehrsmittel sie für den Schulweg benutzen.
Fahrräder müssen an den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt und abgeschlossen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung, wenn Fahrräder oder Teile davon beschädigt oder gestohlen werden.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen nicht verlassen.
Wenn der Unterricht endet, müssen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen. Das Gleiche gilt für andere schulische Veranstaltungen und Veranstaltungsorte. Schülerinnen und Schüler, die an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen, sind von dieser Regel ausgenommen.
Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden. Sie dürfen sich nur mit Erlaubnis der Schulleitung auf dem Schulgelände aufhalten.
Das Ballspielen ist während der großen Pausen sowie während der Nachmittagsbetreuung auf dem Schulhof erlaubt. Es dürfen nur kleine Schaumstoffbälle verwendet werden.
Niemand darf im Schulgebäude drängeln, lärmen oder rennen. Es darf auch niemand in geöffneten Fenstern sitzen, sich hinauslehnen, etwas hinaus rufen oder hinauswerfen.
Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den kleinen Pausen in den Klassen- oder Fachräumen auf bzw. nutzen die Zeit, um zwischen zwei Unterrichtsräumen zu wechseln.
Allen Schülerinnen und Schülern stehen der Schulhof sowie die Pausenhalle für die großen Pausen zur Verfügung, den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe darüber hinaus auch die Flure des zweiten Stocks. Die Klassen- und Fachräume müssen zu Beginn der großen Pausen verlassen und von den Fachlehrerinnen und - lehrern abgeschlossen werden.
Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer, die in den großen Pausen Aufsicht führen, müssen befolgt werden.
Nach Unfällen sind die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer die ersten Ansprechpartner.
Der Schulkiosk steht allen Schülerinnen und Schülern während der Pausen zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler sollen sich am Kiosk hintereinander anstellen und nicht drängeln.
Fünf Minuten vor dem Ende der großen Pausen werden die Klassenräume aufgeschlossen. Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den letzten Minuten vor dem Beginn des Unterrichts in den Klassenräumen auf. Für die Fachräume sowie die Sporthalle gelten Ausnahmen.
Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II stehen während der Freistunden der Schulhof, die Pausenhalle, die Bänke in den Fluren des zweiten Stockwerks sowie das Selbstlernzentrum zur Verfügung. Sie müssen auf den Unterricht anderer Gruppen Rücksicht nehmen und im Selbstlernzentrum die Benutzungsordnung befolgen. In Klassen- und Fachräumen dürfen sie sich während der Freistunden nicht aufhalten.
Niemand darf auf dem Schulgelände oder in unmittelbarer Umgebung der Schule rauchen oder Alkohol trinken. Die Schulkonferenz entscheidet im Einzelfall, ob beispielsweise im Rahmen einer schulischen Feier Ausnahmen vom Alkoholverbot zugelassen werden.
Selbstverständlich ist es grundsätzlich jedem untersagt, andere Rausch- und Suchtmitteln auf dem Schulgelände oder in unmittelbarer Umgebung bei sich zu haben, zu konsumieren oder damit zu handeln. Solche Handlungen sind strafbar und werden angezeigt. Schulintern haben sie Ordnungsmaßnahmen zur Folge, die bis zur Schulentlassung reichen können.
Schülerinnen und Schüler dürfen auf eigene Verantwortung Wertgegenstände mitbringen, sofern sie für den täglichen Bedarf nötig sind.
Wertsachen sollten in der Schule nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Jacken und Mäntel können mit in den Klassenraum, Wertgegenstände wie Geldbörsen, Uhren und Fahrkarten mit in die Sporthalle genommen werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Pause gehen oder zwischen zwei Unterrichtsstunden die Räume wechseln, müssen ihre Taschen und Wertgegenstände mitnehmen. Die Schule haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände.
Schülerinnen und Schüler dürfen grundsätzlich auf dem Schulgelände keine elektronischen Geräte wie zum Beispiel Handys, iPods, MP3-Player benutzen. Wenn diese Regel missachtet wird, dürfen Lehrerinnen und Lehrer die Geräte einziehen. Sie können von den Erziehungsberechtigten im Schulsekretariat abgeholt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler können eingezogene Geräte nach drei Tagen im Schulsekretariat abholen. Während der Nachmittagsbetreuung können die Betreuerinnen die Benutzung von Handys ausnahmsweise erlauben.
Niemand darf Gegenstände auf das Schulgelände bringen, die anderen Menschen schaden können.
Alle sind zu Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände verpflichtet. Dies gilt auch bei allen Schulveranstaltungen an anderen Orten.
Fundgegenstände sind beim Schulhausmeister abzugeben. Er bewahrt sie für einen angemessenen Zeitraum auf und hält sie für die Abholung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bereit.
Der Schulhausmeister achtet auf Ordnung, Sauberkeit und Einhaltung der Sicher-heitsbestimmungen. Er hält Mülleimer und Besen in ausreichender Menge bereit.
Jeder behandelt das Mobiliar der Schule und die Lernmittel pfleglich. Beschädigte Gegenstände werden auf Kosten der Verursacher durch neue ersetzt.
Schülerinnen und Schüler erhalten die meisten der Bücher, die sie im Unterricht benötigen, kostenfrei als Leihgabe von der Schule. Sie müssen die Bücher in einen festen Schutzumschlag einbinden und vor Schmutz und Beschädigungen schützen. In die Bücher darf - auch mit Bleistift - nichts geschrieben werden. Beschädigte Bücher müssen die Schülerinnen und Schüler auf ihre Kosten bzw. auf Kosten der Erziehungsberechtigten durch neue ersetzen.
Wer Schäden am Gebäude oder am Mobiliar entdeckt bzw. wer das Fehlen von Klassenmöbeln bemerkt, meldet dies dem Schulhausmeister oder dem Sekretariat.
Um die Ordnung auf dem Schulgelände sicherzustellen, werden verschiedene Ordnungsdienste eingerichtet. Wer dazu eingeteilt ist, muss diese Aufgabe gewissenhaft erfüllen.
Die Schule kann auch für Veranstaltungen genutzt werden, die nicht zum Unterricht gehören, beispielsweise für Pflegschaftssitzungen. Die Termin- und Raumplanung muss mit dem Hausmeister abgesprochen werden.
Schülerinnen und Schüler können außerhalb der offiziellen Schulferien Urlaub erhalten. Zuständig sind
Unmittelbar vor oder nach den Ferien dürfen Schülerinnen und Schüler nicht beurlaubt werden. Die Schulleitung entscheidet über Ausnahmen, die nur in dringlichen Fällen möglich sind. Die Beurlaubung in diesen Ausnahmefällen muss minderstens drei Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Für Kosten, die durch die Ablehnung einer Beurlaubung entstehen, übernimmt die Schule keine Haftung.
Schülerinnen und Schüler können sich aus besonderem Anlass - zum Beispiel Bewerbungsgespräche, Führerscheinprüfung oder ähnliches - von einzelnen Unterrichtsstunden befreien lassen. Dies müssen sie rechtzeitig vorher mit den betroffenen Fachlehrerinnen und -lehrern abstimmen.
Das Schulsekretariat ist für Schülerinnen und Schüler montags bis freitags von 8:10 bis 15:00 Uhr geöffnet.